AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten bei Verträgen über die Ausstellung eines Standplatzes auf dem Zukunftstag Mittelstand 2025.

(2) Vertragspartner des Ausstellers ist die BVMW Servicegesellschaft mbH (nachfolgend: BVMW GmbH), welche auch Verwender der AGB ist.

(3) Beide Vertragspartner, sowohl die BVMW-GmbH, als auch der Aussteller, sind Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

(4) Werden durch schriftliche Absprachen andere Vereinbarungen als in diesen AGB getroffen, haben die schriftlichen Absprachen Vorrang. Mündliche Abreden bestehen nicht. Etwaige entgegenstehende AGB des Ausstellers gelten bei einer inhaltlichen Kollision mit diesen AGB nicht.

(5) Veranstaltungsort ist die STATION Berlin. Veranstaltungstag ist der 09.04.2025.


B. Bestimmungen

(1) Veranstaltungsort- und Veranstaltungstag sind Grundlage des Geschäfts. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

(2) Der Aussteller ist angehalten bei der Sichtung etwaiger Gefahrenquellen am Veranstaltungstag, die BVMW-GmbH hierüber in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Aussteller verpflichtet sich, an Gebäuden der Station Berlin Event GmbH keinen Schaden zu verursachen. Insoweit gegen diese Pflicht verstoßen wird, stellt der Aussteller den BVMW von jeglicher Inanspruchnahme der Station Berlin Event GmbH frei.

(4) Der Aussteller verpflichtet sich, die Verkehrssicherungspflichten eines Ausstellers einzuhalten. Sollte eine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt werden und hieraus ein Schaden entstehen, ersetzt der Aussteller der BVMW-GmbH den Schaden. Wendet sich ein etwaiger Anspruchssteller gegen die BVMW-GmbH, stellt der Aussteller die BVMW-GmbH von jeglichen Inanspruchnahmen Dritter frei, insoweit der Schaden aus einer nicht eingehaltenen Verkehrssicherungspflicht resultiert.

(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelung zum Schadensersatz, welche durch diese AGB vollständig unberührt bleiben.

(6) Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Aussteller nur aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des Abs. 7 S. 2 AGB zulässig. Ein gesondertes Rücktrittsrecht besteht nicht.

(7) Sollte es infolge höherer Gewalt nicht möglich sein die Veranstaltung am Veranstaltungstag durchzuführen, versucht die BVMW-GmbH unter Berücksichtigung des jeweils Zumutbarem, einen Ersatztermin als Veranstaltungstag zu finden. Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, haben beide Parteien ein Rücktrittsrecht. Höhere Gewalt ist jedes von außen auf das Vertragsverhältnis massiv wirkende Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und auch durch Anwendung der nach der Sachlage zu erwartenden Sorgfalt nicht verhindert, verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.

(8) Insoweit sich die BVMW-GmbH aus internen Gründen verpflichtet fühlt den Zukunftstag Mittelstand 2025 abzusagen, behält sich die BVMW-GmbH ein umfassendes Rücktrittsrecht vor. Der Aussteller erhält das bezahlte Entgelt entsprechend der Regelung des § 346 Abs. 1 BGB zurück. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.

 

 C. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag sowie alle weiteren Rechtsbeziehungen zwischen Aussteller und BVMW-GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Bei Unwirksamkeit einer Klausel sind diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle nicht individualrechtlich vereinbarter Materien, treten die gesetzlichen Regelungen.


Share by: